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AGB zur Beitragsfreistellung und Kündigung der Lebensversicherung

Die Verbraucherzentrale war mit Unterlassungsklagen erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg. So haben die Richter am Landgericht Hamburg die Vertragsklauseln von 3 großen Versicherungsgesellschaften in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen mangelnder Transparenz für unwirksam erklärt. Dabei handelt es sich um Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Nach Ansicht der Richter werde dem Versicherungskunden weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Kapitalanlagen, erreicht.

Das Landgericht Hamburg folgt mit seinen Urteilen (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005. Siehe hierzu den Artikel "BGH verwirft Klausel zum Rückkaufswert Kapital-Lebensversicherung". Mit dem BGH-Urteil aus dem Jahr 2005 sind die bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden. Gegenstand der Verfahren des LG Hamburg sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Vertragsklauseln, die auch dazu führen, dass bei vorzeitiger Kündigung nur geringe Rückkaufswerte entstehen.

Verwandt: Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert

Was ist unter Zillmerung zu verstehen?
Der Begriff der Zillmerung stammt aus der Versicherungsmathematik und beschreibt ein Verfahren bzw. eine Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Die Anwendung des so genannten gezillmerten Nettobeitragsverfahren führt dazu, dass insbesondere bei kapitalbildenden Lebensversicherungen in den ersten Versicherungsjahren sehr geringe oder sogar gar keine Rückkaufswerte in den Verträgen vereinbart werden (mehr bei Wikipedia).

Was kann der Versicherungskunde im Hinblick auf Verjährung tun?
Zunächst gilt, dass jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Es ist daher genau zu prüfen, ob die Ausführungen des Landgerichtes Hamburg auch auf den eigenen Fall zutreffen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass eine höchstrichterliche Klärung erst in 2 bis 3 Jahren erfolgen wird. Es droht auf jeden Fall Verjährung der Ansprüche. Versicherungsnehmer können daher an ihre Versicherungsgesellschaft schreiben und sie bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Der Beginn der Verjährungsfrist ist unklar. Versicherungsgesellschaften sehen den Zeitpunkt der Vertragskündigung als Beginn an, während Verbraucheranwälte erst mit einer höchstrichterlichen Entscheidung den Beginn der Verjährungsfrist sehen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.

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Ausflug: Verkauf einer Kapitallebensversicherung
Im Gegensatz zur Rentenversicherung können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung auch verkaufen, statt sie vorzeitig zu kündigen. In jedem Fall sollte man aber vor der Umstellung seiner Police der Kapitallebensversicherung mit der Versicherungsgesellschaft sprechen, um eine unfreiwillige Novation zu vermeiden, da die Police sonst steuerpflichtig wird. Wer trotz Alternativen nicht seinen Vertrag erhalten kann oder will, sollte die Möglichkeit prüfen, seinen Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen.

Fazit: Grundsätzlich gilt bei allen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen: Eine vorzeitige Kündigung ist immer nachteilig. Nach Presseberichten werden aber jedes Jahr rund 4 Millionen Kapital bildende Versicherungen gekündigt. In diesen Fällen werden die Nachteile durch die Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten sichtbar.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zwei Musterbriefe zum Rückkaufswert und zur Beitragsfreistellung auf ihrer Website veröffentlicht. Ob dieser Text oder eine Bitte um Verzicht auf Einrede der Verjährung sinnvoller ist, mag jeder für sich selbst entscheiden, der sich an die Versicherungsgesellschaft wenden möchte.

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