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Privatrente gegen einmalige oder laufende Beitragszahlung
In Kürze: Eine private Rentenversicherung ist keine Versicherung im klassischen Sinne, weil auf Seiten des Versicherungsnehmers kein echtes Risiko versichert wird. Es sei denn, der Versicherungsnehmer sieht eine mögliche "Altersarmut" als Risiko an. Das Risiko auf Seiten des Versicherers ist die Langlebigkeit der versicherten Personen. Man kann daher auch von einer Finanzwette auf das Leben der versicherten Person sprechen. Die Angst vor Altersarmut bewegt viele Bürger, sich rechtzeitig über eine private Altersvorsorge zu informieren und ggf. entsprechende Maßnahmen (z.B. als Privatrente oder Alternativen) zu ergreifen.
Privatrente setzt Geldanlage voraus
Die Privatrente ist mithin eine reine Kapitalanlage, die durch eine einmalige Kapitaleinzahlung oder durch regelmäßiges Sparen gefüllt wird. Zu dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme plus einer erzielten Überschussbeteiligung. In der Regel erfolgt die Asuzahlung in Form einer monatlichen Rente. Falls ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, kommt auch eine Einmalzahlung in Betracht. Bei einer solchen Einmalzahlung greifen die Vorschriften der
Einkommensteuer zur Kapitallebensversicherung.
Grundsätzlich ist zwischen zwei elementaren Formen der privaten Rentenversicherung zu unterscheiden: Sofortrente und aufgeschobene Leibrente. Bei der Sofortrente zahlt der Versicherungsnehmer einen einmaligen Betrag in den neu abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag ein. Der eingezahlte Betrag wird verrentet, und der Versicherte erhälte eine lebenslange Rentenzahlung (Sofortleibrente).
Die aufgeschobene Leibrente ist praktisch eine Kapitallebensversicherung ohne Todesfallabsicherung. Es handelt sich mithin um einen reinen Sparvorgang. Der Zeitraum des Ansparens ist die Aufschubzeit bzw. Einzahlungsphase. Abhängig vom Rentenversicherungsvertrag besteht ein Kapitalwahrecht für die Auszahlung der Versicherungsleistung als Kapitalabfindung oder als Leibrentenbezug.
Private Rentenversicherung als Steuermodell?
Die private Rentenversicherung genießt eine besondere Steuervergünstigung. So ist der steuerliche Ertragsanteil im Jahr 2005 deutlich herabgesetzt worden. [Mehr hierzu im Artikel
Einkommensteuer und Privatrente].
Eine private Rentenversicherung kann unterschiedlich gestaltet werden. Beispiel: einmalige oder laufende Beitragszahlung? Rentenversicherung mit oder ohne Kapitalrückgewähr, freier Wahl des Renteneintrittsalters und damit auch der Beitragszahlungsdauer usw.
Gerade weil die private Rentenversicherung eine sichere und - zumindest ansatzweise - steuerbegünstigte Kapitalanlage darstellt, kommt dieser Form der Altersvorsorge eine große Bedeutung zu. Die Einholung von Informationen zur Privatrente steht im Vordergrund, bevor Sie eine voreilige Entscheidung für eine Rentenversicherungspolice treffen. Für den ersten Einstieg eignen sich zum Beispiel die Ergebnislisten in der Zeitschrift "Finanztest". So kann man darauf aufbauen und sich persönliche Angebote nach den eigenen Daten zusenden lassen. Fragen Sie ihren Versicherungsvermittler oder fordern Sie einfach von einem Experten ein unverbindliches Angebot anhand Ihrer Daten an.
Riesterrente für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sollten Sie die wesentlichen Unterschiede bei der Altersvorsorge zwischen
Riesterrente und Privatrente kennen. Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie als Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung (ähnlich wie die Auszahlung bei der Kapitallebensversicherung) oder einer monatlichen Rentenzahlung. Denken sie - wie oben verlinkt - an die unterschiedliche Besteuerung.
Die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung werden solange gezahlt, wie Sie leben. In anderen Worten: Sie gehen mit der Versicherungsgesellschaft eine "Wette" über die Dauer Ihres Lebens ein. Schon aus diesem Grund ist - neben den besonderen steuerlichen Vorteilen - die private Rentenversicherung ein attraktiver Baustein für die eigene Altersvorsorge. Für eine Hinterbliebenenversorgung ist die Rentenversicherung - trotz möglicher Vereinbarung von Garantiezeiten - ungeeignet. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist dann viel zielführender.
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