|
|
Riester-Rente - Riesterförderung - Riestervertrag - Zulage
Finanztip.de
| |
Wo Riester-Vertrag abschließen?
Wenn die Entscheidung für die Art des geförderten Riester-Vertrages (Rentenversicherung, Fondssparplan oder Banksparplan) gefallen ist, stellt sich für den Sparer die Frage: Wie und wo informiere ich mich über Anbieter und passende attraktive Riester-Angebote?
Alternativen der Angebotseinholung:
- direkt bei einer Versicherung
- über Vermittler
- Vergleiche konsultieren: Tabellen oder Vergleichsrechner
Der Riester-Banksparplan darf als eine Ausnahme angesehen werden. Denn es gibt nur wenige Banken, die dieses Produkt anbieten. Alle großen deutschen Banken bieten keinen Banksparplan an. Grund: Das Produkt ist erklärungsbedürftig und bringt keine attraktive Marge.
Anbieter auswählen
Der Sparer kann seinen Versicherungsvermittler konsultieren oder aufgrund von Anzeigen in Print- und Onlinemedien (wie auch hier) Versicherungsgesellschaften und Anbieter direkt ansprechen. Das Internet eignet sich in mehrfacher Hinsicht besonders gut, um sich eingehend über Anbieter und Vergleiche von Riesterprodukten zu informieren. Neben der Anfrage nach einem Angebot oder einem zumeist telefonischem Beratungsgespräch sind Auswertungen besonders vorteilhaft.
So bilden die – allerdings zumeist kostenpflichtigen - Untersuchungen der Stiftung Warentest eine gute Grundlage. Eine kostenfreie Einführung der Stiftung Warentest im PDF-Format gibt einen allgemeinen Überblick über die Vorteile von Riester-Verträgen. Die vergleichende Darstellung von Angebote fehlt allerdings.
Ein Riester-Rechner zeigt als Ergebnis die Summe der Zulagen (Förderung), die verbleibende Eigenleistung und ggf. den rechnerischen Steuervorteil ohne Berücksichtigung anderer steuerlich absetzbarer Kosten.
Beispiel eines Riester-Rechners.
Jeder Sparer sollte jedoch selber die Beträge der Grundzulage und ggf. der Kinderzulage kennen und ermitteln können. Viele Riester-Rechner sind auch nicht auf den aktuellen Stand. Beispiel: Kinderzulage von 300 Euro bei Geburt des Kindes ab dem Jahr 2008.
Die Provisionen, die Banken und Vermittler für Riesterverträge erhalten, ist nicht sehr lukrativ. Vermittler neigen daher auch dazu, Riesterverträge vorwiegend als „Türöffner“ anzusehen, um sich in Zukunft für weitere Produkte zu empfehlen. Ein
unverbindliches persönliches Angebot für einen Riester-Vertrag kann schnell und einfach eingeholt werden. Geburtsdatum und Berufsgruppe sind die zwei wichtigsten persönlichen Daten.
Kosten bei Abschluss von Riester-Fondspolicen
Beim Kauf der Fondsanteile fällt ein Ausgabeaufschlag an, der bis zu 5 Prozent der Einzahlung ausmachen kann. Außerdem fallen in der Regel für das Management des Investmentfonds auch jährliche Managementgebühren (Verwaltungskosten) an.
Freie Investmentfondsvermittler haben teilweise auch rabattierte Fondsangebote im Angebot. Die Einholung eines unverbindlichen Angebotes (möglichst mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag) kann sich daher lohnen. Auch wer einen Riestervertrag bereits besitzt, kann die Bezugsquelle noch wechseln.
Der Ausgabeaufschlag ist die Verkaufsprovision des Vermittlers. Durch effiziente Onlineverwaltung bieten einige Finanzvermittler Fondsanteile günstig an. Ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sollte für Riestersparer jedoch kein gewichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen ein Angebot sein. Riestersparer, die den Vertrag über einen freien Vermittler abschließen, führen ihr Depot bei der Fondsgesellschaft und zahlen die Sparraten auch an die Fondsgesellschaft. Zwischen dem Sparer und dem Vermittler sollte kein Geld fließen.
Artikel per Zufallswahl:
Versicherungsvertrag Berufsunfähigkeitsversicherung Schweigepflichtentbindung
Mindestanforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls
Nichtmitglied fordert Schadenersatz von Sportlehrerverband
Benzin statt Diesel getankt
Fahrerflucht und Versicherungsschutz
Versicherungen bei Scheidung
Teilkaskoversicherung: Autoschlüssel in Jackentasche
Wann ist Reisegepäck in 'persönlichem Gewahrsam'?
Hausratversicherung Festplattendefekt Datenrettung
Kaskoversicherung Falschangeben Leistungsfreiheit
|