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Ein Problem kann die Weiterführung des Vertrages beim Wechsel des Arbeitgebers sein. Zwar kann generell der Vertrag fortgeführt werden. Einbußen und Nachteile bei der späteren Rentenhöhe sind jedoch häufig nicht zu vermeiden.
Die späteren Rentenzahlungen sind wie bei Riesterverträgen voll steuerpflichtig. Außerdem müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rentenzahlungen entrichten.
Vergünstigungen und Zulagen bei der Betriebsrente
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Darunter versteht man die Umwandlung von steuer- und sozialabgabenfreien Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Pro Jahr können bis zu zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2012: 2.688 Euro) auf diese Weise für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente eingesetzt werden. Die Betriebsrente bleibt auch weiterhin attraktiv, weil der Gesetzgeber beschlossen hat, dass die Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis auf weiteres sozialabgabenfrei bleiben.
Fazit: Die Betriebsrente auf Basis der Entgeltumwandlung ist nach bzw. neben der privaten Riesterrente eine attraktive Form der Altersvorsorge.
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