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Mitarbeiter können die Riesterzulagen auch für die betriebliche Rente beanspruchen. Zumindest für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Denn nach den bisherigen Riester-Bestimmungen fallen auf die Auszahlungen aus einem privaten Riester-Vertrag keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung an.
Grundsätzlich werden die Riesterzulagen zwar auch gewährt für: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Wer jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss auf die späteren monatlichen Riesterrentenzahlungen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Nur privat krankenversicherte Rentner brauchen auf ihre Riesterrente keine Beiträge an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen.
Unternehmen können zwar häufig aufgrund ihrer Größe im Vergleich zu einem privaten Riestervertrag ein kostengünstigeres Angebot aushandeln. Neben dem Nachteil für gesetzlich Versicherte sind auch zwei flexible Varianten nicht möglich:
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