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Riester-Vertrag und Krankenversicherung

Die betriebliche Altersvorsorgung als Ergänzung zu einem Riester-Vertrag ist eine sinnvolle Vorsorge für das Alter. Weniger sinnvoll ist die Integration des Riester-Vertrages direkt in eine Betriebsrente. Grund: Der Krankenversicherungsbeitrag der GKV senkt die Riester-Verzinsung deutlich.

Mitarbeiter können die Riesterzulagen auch für die betriebliche Rente beanspruchen. Zumindest für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Denn nach den bisherigen Riester-Bestimmungen fallen auf die Auszahlungen aus einem privaten Riester-Vertrag keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder Pflegeversicherung an.

Grundsätzlich werden die Riesterzulagen zwar auch gewährt für: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Wer jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss auf die späteren monatlichen Riesterrentenzahlungen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Nur privat krankenversicherte Rentner brauchen auf ihre Riesterrente keine Beiträge an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen.

Unternehmen können zwar häufig aufgrund ihrer Größe im Vergleich zu einem privaten Riestervertrag ein kostengünstigeres Angebot aushandeln. Neben dem Nachteil für gesetzlich Versicherte sind auch zwei flexible Varianten nicht möglich:

Ausscheiden aus dem Unternehmen
Wer einen betrieblichen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und später aus dem Unternehmen ausscheidet, kann wählen, ob er die Riester-Fördermaßnahme privat fortführt oder nicht. So besteht für Mitglieder der GKV die Möglichkeit, den bestehenden Riester-Sparvertrag beitragsfrei zu stellen und statt dessen einen privaten Riestervertrag abzuschließen.
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