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Riester-Rente: Gut zu Wissen

Unisextarife
Bei förderungswürdigen Riesterprodukten gilt: Schon seit dem Jahr 2006 muss die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen unabhängig vom Geschlecht des Beziehers sein. Grundprinzip: Gleiche Rente für gleiche Beiträge. Bei nichtgeförderten Verträgen dürfen die Versicherer noch diese Unterscheidung treffen. Hier ist dann die Rente für die Frauen wegen ihrer längeren Lebenserwartung etwas niedriger als bei Männern. Der Artikel Unisextarife (geschlechtsneutrale Versicherungstarife) erläutert die Vorgaben nach europäischem Recht. Riester-Rentenversicherungen, die vor 2006 abgeschlossen wurden, stellen Frauen etwas schlechter als Männer. Wegen ihrer höheren Lebenserwartung bekommen sie daher eine etwas geringere Monatsrente. Der Unisextarif gilt – mit dem vorgenannten Vorbehalt - nicht zwingend für Rentenversicherungen ohne Riesterförderung.

Verzinsung aus Sparanteil
Der Garantiezins einer Rentenversicherung gilt für den Sparanteil. Vom Sparanteil werden zunächst die Kosten abgezogen. Bei Versicherern mit hohen Kosten fällt der Sparanteil und damit die Verzinsung und letztlich auch die Höhe der Rente geringer aus. Ein Blick in die Vergleichsrechner ist daher wichtig und kann helfen viel Geld zu sparen. Wegen der seit Jahren niedrigen Verzinsung am Kapitalmarkt (siehe z.B. Chart zur Umlaufrendite) ist mit Wirkung ab dem 01.01.2012 der Garantiezinssatz auf 1,75 Prozent gesentk worden.

Jahresbeitrag
Zahlen Sie den Beitrag immer jährlich. Wie bei praktisch allen Versicherungsprodukten kommen sonst "Ratenzahlungszuschläge" hinzu.

Keine Absicherung von Familienangehörigen
Bei einem Riester-Vertrag geht es um eine Form der Altersvorsorge für den Sparer selbst. Eine Hinterbliebenversorgung ist damit nicht gewollt. Wer dieses wünscht, sollte eine separate Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe abschließen. Auch sollte kein Erwerbsunfähigkeitsschutz mit dem Riesterprodukt verknüpft werden. Besser ist dann ein eigener Versicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeitsschutz.

Abrufoption und Aufschuboption
Riesterverträge erlauben eine Abruf- und eine Aufschuboption um den Auszahlungszeitpunkt zu beeinflussen. Eine Abrufoption erlaubt ein Vorziehen des Rentenbeginns. Als Folge ist die monatliche Rentezahlung etwas geringer. Riester-Renten sind frühestens ab dem Lebensalter von 60 Jahren abrufbar. Mit einer Aufschuboption kann der Kunde die erste Auszahlung hinausschieben. Die Rente fällt dann etwas höher aus, weil mehr eingezahlt wurde und die Auszahlungsphase rechnerisch etwas kürzer ist.

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Kapitalentnahme
So verlockend es klingt: Riester-Sparer dürfen bei Rentenbeginn 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnehmen. Doch diese Auszahlung ist in vollem Umfang zu versteuern und sollte daher nur in Betracht gezogen werden, wenn ein starker Liquiditätsbedarf besteht.

Art der Auszahlung
Die Zahlung der monatlichen Rente kann nach unten abgesichert erfolgen. Bei dieser so genannten volldynamischen Auszahlung werden die Überschüsse so verteilt, dass der Versicherer anfangs eine reduzierte Rente zahlt, die im Laufe der Jahre zumeist steigt. Sie fällt wegen der Kalkulation nie unter den Anfangsbetrag. Bei der "flexiblen Rente" kann die Rentenzahlung ggf. entfallen. Dies kann eintreten, wenn die Überschussbeteiligung in der Auszahlungsphase nachhaltig fällt.

Chronik der Änderungen und Auswirkungen bei der Riester-Rente:

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