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Da grundsätzlich nur rentenversicherungspflichtige Personen eine Riester-Förderung beanspruchen können, ist insbesondere für den anderen Personenkreis (zum Beispiel Selbständige) mit der so genannten Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) eine Alternative geschaffen worden. Die Basis-Rente ist ein privater Sparvertrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten persönlichen Zusatzrente (Leibrente). Die mit Steuervergünstigungen geförderte Altersvorsorge basiert entweder auf einer privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einem Fondssparplan. [Mehr hierzu im kleinen Ratgeber zur Rürup-Rente].
Vorsorge per Rürup-Rente und der Steuervorteil
Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist praktisch das Pendant zur Betriebsrente für Selbständige. Sie soll vor allem Selbstständigen eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ermöglichen. Für das Jahr 2010 heißt das: 70 Prozent der in einen Rürupvertrag (bis zu maximal 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare) eingezahlten Beiträge können Sparer im Jahr 2010 von der Steuer als Sonderausgabe absetzen. Das sind 14.000 Euro. Für das Jahr 2011 lauten die Zahlen: 72 Prozent und 14.400 Euro. Jedes Jahr erhöht sich der steuerfreie Anteil am Beitrag um 2 Prozent. Im Jahr 2025 ist dann der Maximalbetrag von 20.000 Euro erreicht. Ab dem Jahr 2025 können Rürup-Sparer dann 100 Prozent ihrer privaten Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen.
Die Bedingungen der Rüruprente sind sehr starr und restriktiv. So ist zwingend eine lebenslange Rente vorgeschrieben. Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Die Rüruprente ist insolvenzsicher und Hartz-IV sicher. Das bedeutet: Einzahlungen sind sicher, ohne dass ein Hartz-IV-Anspruch verfällt.
Angebote zur Rürup-Rente gibt es fast nur von Lebensversicherern. Fondsgesellschaften und Banken könnten diese Produkte aber auch anbieten. Chance und Risiko sind insoweit gegeben, weil es keine engen Anlagebeschränkungen wie bei der Riester-Rente gibt. Die Zahlungen in ein Rürup-Anlageprodukt können zu 100% in einen Aktienfonds getätigt werden, was Chancen und Risiken mittel- bis langfristig gegenüber der Riester Rente spürbar erhöht.
Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 werden anteilig besteuert. Bis zum Jahr 2040 hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte mit Rentenbeginn im Jahr 2010 müssen zum Beispiel 60 Prozent der Rente versteuern und bei Rentenbginn im Jahr 2011 sind es 62 Prozent. In jedem weiteren Jahr erhöht sich der Besteuerungsanteil (siehe Besteuerungsanteil in § 22 EStG).
Ab 2040 sind die erhaltenen Rentenzahlungen dann voll zu versteuert. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand zwar eher niedriger als im Erwerbsleben. Da er aber unbekannt ist, lässt sich ein steuerlicher Nettogewinn nur grob schätzen. Der Zinseszinseffekt auf die "gestundeten" Steuern ist natürlich umso größer, je länger der Zeitraum bis zum Rentenbeginn ist.
Nichtsteuerliche Vorteile der Basis-Rente (Rürup-Rente)
Für die Basis-Rente spricht aber nicht nur die Steuervergünstigung. Im Gegensatz zu einer privaten Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung sind die angesparten Gelder insolvenz- und pfändungssicher. Es erfolgt keine Anrechnung als Vermögen bei einer Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II. Außerdem sind von der Basis-Rente – im Vergleich zu einer betrieblichen Altersversorgung – keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten.
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