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Produktinformation für Riester-Rente und Rürup-Rente
Ab dem Jahr 2013 will der Gesetzgeber auch ein Produktinformationsblatt für Riesterrenten und Basisrenten einführen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu einen Diskussionsentwurf erstellt, der vorschreibt, dass ein komplett neues Produktinformationsblatt (PIB) für Riester- und Basisrenten zu verfassen sei. Das PIB soll - wie auch bei anderen Anlageprodukten - auf maximal zwei bis drei Seiten beschränkt bleiben. Im aktuellen Entwurf erfordern aber allein schon die Informationspunkte in ihrer Aufzählung eine runde Seite. [Mehr hierzu auch im Artikel
Anlegerinformation als Beipackzettel].
Effektivkosten und Effektivrendite
Im PIB ist für das jeweilige Anlage- bzw. Vorsorgeprodukt u.a. die Effektivkosten und die Effektivrendite anzugeben. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, denn die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt einen produktübergreifenden Vergleich.
Die Bestimmung der Methode hat einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Es besteht aber anscheinend im derzeitigen Stadium noch Unsicherheit darüber, welche Methode angewendet werden soll. So gibt es Befürworter und Gegner zur Anwendung der Methode
(Reduction in yield (RIY).
Einteilung in 5 Chancen- und Risikoklassen
Nach dem Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen sind die angebotenen Finanzprodukte einer von 5 Chancen-/Risikoklassen zuzuordnen. Dabei sollen die Finanzprodukte nach ihrer Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen zugeordnet werden. Diese noch sehr ungenauen Möglichkeiten der Einstufung bedürfen sicherlich einer weitergehenden Präzisierung. So stellt sich auch die Frage, mit welchem Zinssatz sollen die Leistungen berechnet werden? Ist es ein einheitlicher Zinssatz für alle Finanzprodukte?
Fazit: Der Nutzen von Produktinformationsblätter im Anlegerrecht ist evident. Man darf natürlich nicht erwarten, dass jetzt keine Fehlentscheidungen wegen nicht ausreichender Information kaum noch auftreten. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und der Anleger wird zumindest - hier bei Riester- und Basis-Renten - in komprimierter Form auf die wesentlichen Punkte aufmerksam gemacht.