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Sind Unfallverletzungen zu beklagen, sollte man selbst kleinste Schäden von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen lassen. Nur so ist man vor möglichen Nachforderungen von Geschädigten geschützt. Eine spätere Rückzahlung des Betrags an die Versicherung ist innerhalb der Fristen noch möglich. Dann steht der Autofahrer vor der Frage: "Schadensfreiheitsrabatt retten und Unfallschaden selbst zahlen?"
Abhängig davon, wie lange Sie als Fahrzeughalter unfallfrei Auto gefahren sind, erfolgt für Sie bei einem Unfall eine entsprechende Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SFK). Grundsätzlich ist für die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nur die Anzahl der Schäden wichtig. Beispiel: Wer seiner Kfz-Versicherung zweimal im Jahr einen geringen Schaden meldet, kommt schlechter weg, als jemand der nur einmal im Jahr aber einen deutlich höheren Schaden verursacht. Eine Rückstufung ist in der Regel auch immer mit der Zahlung einer höheren Versicherungsprämie verbunden. Ausnahme: Rabattschutz und Rabattretter.
Vergleichsrechnung mit Autoversicherer abstimmen
Bei reinen Sachschäden hilft eine Kalkulation, ob es nicht günstiger ist, den Schaden selbst zu begleichen, um den Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse) zu retten. Dazu dient die Rückstufungstabelle. Unfallverursacher kommen in der Regel günstiger davon, wenn sie kleinere Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Bis zu welchem Betrag eine Zahlung aus eigener Tasche sinnvoll ist, ist abhängig von der aktuellen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und auch vom Versicherer. Faustregel: Schäden bis zum Doppelten oder ggf. sogar bis zum Dreifachen der Jahresprämie selbst zahlen.
Tipp: Für die Rückstufung ist die Anzahl der gemeldeten Schäden ausschlaggebend und nicht die Schadenshöhe. Beispiel: Zwei von der Versicherung bezahlte Bagatellschäden mit zusammen 1.000 Euro Schaden ergeben einen viel höheren Rabattverlust als ein 10.000-Euro-Schaden. Auf jeden Fall ist mit der Versicherung abzustimmen, ob eine Selbstzahlung oder die Zahlung durch die Versicherung erfolgen soll.
Was ist Schadenrückkauf?
Autoversicherer ermöglichen den so genannten Schadenrückkauf. Damit ist gemeint, dass der Autoversicherung der bereits regulierte Schaden erstattet wird. Wer lange Zeit unfallfrei gefahren ist, darf bei der einen und anderen Kfz-Versicherung auch schon mal einen Crash verursachen, bevor eine Prämienerhöhung droht. Es kommt dann zwar "technisch" zu einer Rückstufung; jedoch erfolgt keine Erhöhung des Beitrages zur PKW-Versicherung. [Mehr hierzu im Artikel Rabattretter im Versicherungstarif].
So kann man einen reinen Sachschaden zunächst auch auf eigene Rechnung begleichen und die Kostenerstattung auch noch später an den Autoversicherer geltend machen. Dies ist allerdings spätestens bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres zu machen. Aber auch jenseits der Grenze von Bagatellschäden kann es lohnenswert sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Vorteils-/Nachteilsrechnung kann im Kontakt mit dem Versicherer erfolgen. Ein wichtiges Kriterium ist natürlich auch: "Welches Auto werde ich in der Zukunft fahren". Hier stellt sich die Frage nach der Typklasse und ggf. Regionalklasse.
Die Alternative ist der "Rückkauf". So kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr von der Versicherung den bereits von der Versicherung regulierten Schaden "zurückkaufen". Bei einer Entschädigung bis zu einem Betrag von 500 Euro ist die Kfz-Versicherung dazu sogar verpflichtet. So hat der Autoversicherer nach Abschluss der Regulierung dem Versicherungsnehmer die Höhe des erforderlichen Erstattungsbetrages mitzuteilen.
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