Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Autoversicherungen wollen bei Unfall-Ersatzwagen sparen:

Den Autoversicherungen ist es ein Dorn im Auge, dass sie bei der Schadensregulierung auf die Mietwagenunternehmen angewiesen sind. Nach ihrer Auffassung verlangen die Autovermieter überhöhte Preise, wenn es um den zeitweisen Ersatz von Unfallwagen geht. Sie gründeten daher unter dem Namen "carpartner" ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Ziel, das Preisniveau im sogenannten "Unfallersatzgeschäft" - d.h. wenn Geschädigte nach Verkehrsunfällen Fahrzeuge anmieten - zu senken und so den Kostenaufwand bei der Schadensregulierung zu verringern. Die Wettbewerbshüter des Bundeskartellamts sahen in dem Vorhaben ein unzulässiges Kartell und verboten das neue Unternehmen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung (KVR 40/96). Zweck der Gründung sei es unter anderem gewesen, für alle Versicherungsunternehmen Referenzpreise festzulegen, um für die Berechnung der Ersatzleistung bei Unfallersatzfahrzeugen eine einheitliche Grundlage zu haben. Das beschränke den Wettbewerb unter den Versicherungen. Einheitliche Bedingungen bei einem wesentlichen Kostenfaktor der Schadensabwicklung zu schaffen, berühre unmittelbar die Bedingungen im Wettbewerb der Unternehmen untereinander.

Sie hätten das Preisgefüge auf dem Markt für gewerbliche Autovermietungen in einer Weise beeinflussen wollen, die sich mit den Mitteln des Wettbewerbs nicht erreichen lasse. Deutlich werde diese Absicht dadurch, dass die Mietpreise von "carpartner" von den Gesellschaftern (und den sonstigen Vertragspartnern aus dem Kreis der Haftpflichtversicherer) hätten subventioniert werden sollen.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1998 - KVR 40/96

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps