| Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente bei Finanztip.de |
Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Lebensversicherung
Das nachstehend kurz beschriebene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 1997 - 4 U 93/96, wonach ein Ex-Alkoholiker eine Suchtkarriere und chronische Gastritis verschweigt, ist daher nach dem alten Recht getroffen worden.
Zum Urteilsfall: Ein Mann schloss eine Lebensversicherung zugunsten seiner Ehefrau ab. Er war früher Alkoholiker gewesen, hatte es aber fünf Jahre lang geschafft, seiner Sucht zu widerstehen. Im Versicherungsvertrag beantwortete er die Frage "Sind Sie zur Zeit vollkommen gesund" mit "Ja". Dabei verschwieg er allerdings eine chronische Gastritiserkrankung. Nach Vertragsschluss wurde der Versicherungsnehmer rückfällig und verstarb drei Jahre später an den Folgen des Alkoholmissbrauchs. Die Versicherung verweigerte der Witwe die Auszahlung mit der Begründung, der Verstorbene habe in seinem Antrag nicht angegeben, dass er alkoholkrank und deshalb in ärztlicher Behandlung gewesen sei.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach der Witwe dennoch einen Anspruch auf die Versicherungssumme zu (4 U 93/96). Zwar sei der Versicherungsnehmer rückfallgefährdet gewesen. Das "gesteigerte Suchtrisiko" sei aber nicht mit der Krankheit selbst gleichzusetzen. In der Zeit, als der Verstorbene abstinent gelebt habe, sei eine Überprüfung der Leberwerte ohne Befund geblieben.
Die Versicherung könnte einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag also nur auf das Verschweigen der Gastritis stützen. Nun habe aber diese Erkrankung nicht zum Tod der Versicherungsnehmers geführt. Die Versicherung hätte daher beweisen müssen, dass sie auf eine frühere Alkoholabhängigkeit geschlossen oder zumindest Ermittlungen in dieser Richtung angestellt hätte, wäre ihr die Gastritiserkrankung bekannt gewesen. Da ihr dieser Nachweis nicht gelungen sei, könne sie sich nicht vom Versicherungsvertrag lösen.
Fazit: Sie brauchen nur die Fragen zu beantworten, nach denen Sie - in Textform - auch gefragt werden. Beispiel: Sie werden im Versicherungsantrag nach bestimmten ärztlich behandelten Erkrankungen und Leiden befragt. Sie brauchen daher keine Erkrankungen oder Leiden anzugeben, wenn Sie deswegen nicht in ärztlicher Behandlung waren. Außerdem ist das Versicherungsgespräch zu dokumentieren.
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|