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Als sie am Morgen gegen 5 Uhr gehen wollte und die Jacke nicht mehr fand, dachte sie zunächst an eine Verwechslung und ließ sich nach Hause fahren, ohne nach ihrem Auto zu sehen. Kurz darauf gab es ein böses Erwachen: Die Polizei klingelte an ihrer Türe und teilte ihr mit, ihr Wagen sei in einen Unfall verwickelt und schwer beschädigt worden. Offenbar hatten Diebe den Mercedes mit dem Schlüssel aus ihrer Jacke gestohlen. Die Kfz-Versicherung lehnte es ab, den Schaden von 15.000 Euro zu regulieren, weil die Versicherungsnehmerin den Versicherungsfall grob fahrlässig selbst verschuldet habe.
Das Landgericht Köln war ebenfalls dieser Auffassung (24 O 307/96). Jeder Autobesitzer müsse seine Schlüssel so aufbewahren, dass sie "vor dem Zugriff beliebiger Dritter geschützt" seien, um einen Diebstahl zu verhindern. Die Mercedesbesitzerin habe statt dessen ihre Jacke mit dem Autoschlüssel die ganze Nacht lang völlig unbeobachtet gelassen.
Es liege auf der Hand, dass dies eine prima Gelegenheit für Diebe sei, die sich im Karnevalstrubel in aller Ruhe und fast ohne Risiko bei den in der Nische abgelegten Kleidungsstücken hätten umsehen können. Obendrein sei an dem Autoschlüssel auch noch ein auffälliger Mercedes-Anhänger befestigt gewesen, so dass auch die Zuordnung von Schlüssel und Fahrzeug keine Schwierigkeiten bereitete. [Urteil des Landgerichts Köln vom 3. April 1997 - 24 O 307/96]
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht ab dem Jahr 2008 vor, dass nach Vorerkrankungen ausdrücklich gefragt werden muss. Außerdem ist das Versicherungsgespräch zu dokumentieren. |
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