| Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente bei Finanztip.de |
Scheinehe für die Aussteuerversicherung
1995 wurden für einen türkischen Jungen mehrere Aussteuerversicherungen über je 10.000 Euro abgeschlossen, teils von den Eltern, teils von Freunden der Familie. Im Sommer 1999 war es dann angeblich so weit: Der nun 16-Jährige heiratete in der Türkei eine fünf Jahre ältere Frau. Als Verwandte und Freunde die Versicherung abkassieren wollten, winkte das Unternehmen ab: Die Ehe sei 'getürkt' - für eine Scheinehe gebe es kein Geld.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage einer Freundin der Familie gegen die Versicherung ab (4 U 184/00). Tatsächlich sprächen hier alle Indizien für eine Scheinehe. Die Versicherungssumme habe nicht dem jungen Paar das Startkapital für die Ehe, sondern den 'Einzahlern' Kapital verschaffen sollen. Der Junge selbst habe bei der Vernehmung zugegeben, dass das Geld seinem Vater und dessen Freunden zufließen werde.
Zwischen den Eheleuten habe es keinerlei persönliche Beziehung gegeben, sie hätten weder telefonisch noch brieflich in Verbindung gestanden. Die Heirat sei von der Verwandtschaft arrangiert worden. Zuvor sei die Frau mit einem Cousin des Jungen verheiratet gewesen.
Getrennt befragt, hätten die Eheleute widersprüchliche Angaben zum Hochzeitstag, zu den Hochzeitsgeschenken und zur Rückreise nach Deutschland gemacht. Das Versicherungsunternehmen schulde daher der Freundin der Familie (wie auch den Eltern des Jungen) nicht die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, sondern nur deren Rückkaufwert.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. November 2001 - 4 U 184/00