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Informationen zur Soforthilfeversicherung
Die Soforthilfeversicherung soll für den Reisenden und Urlauber eine schnelle Hilfe am Reiseort bieten. Sie ist mithin konzipiert als eine Art "Notfallversicherung", wenn schnelle Hilfe benötigt wird. Die Soforthilfeversicherung bietet daher Leistungen an, die auch durch die Reisekrankenversicherung oder Schutzbriefe abgesichert werden.
Die Soforthilfeversicherung gehört zu den überflüssigen Reiseversicherungen. Ein großer Teil der Leistungen der Soforthilfeversicherung wird bereits von anderen Versicherungen abgedeckt. Hinzu kommt, dass die angebotenen Versicherungsleistungen nicht gerade "versicherungswürdig" sind. Zu den Versicherungsleistungen gehören zum Beispiel Gewährung von Vorschüssen und Darlehen. So sollen folgende Risiken mit der Soforthilfeversicherung abgedeckt werden:
Gewährung von Vorschüssen bei Krankheit am Urlaubsort für die Arztbehandlung und Krankenhauskosten
Übernahme der Kosten für den Besuch eines Verwandten (An- und Abreisekosten), wenn der Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als 5 Tage dauert
Beschaffung von Medikamenten, die am Urlaubsort nicht erhältlich sind
Gewährung von Vorschüssen für die Beschaffung notwendiger Gegenstände bei Diebstahl von Reisegepäck
Übernahme der Kosten bei erforderlichem Rücktransport wegen Krankheit
Fazit: Eine Soforthilfeversicherung ist im Grunde genommen überflüssig. die Leistungen sind entweder in anderen Reiseversicherungen enthalten oder schlicht nicht erforderlich. Wichtig ist dagegen - insbesondere für gesetzliche Versicherte auf Fernreisen - ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.