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Die Rentenzahlung beginnt entweder gleich nach der Einzahlung oder alternativ als aufgeschobene Rentenversicherung ab einem vertraglich vereinbarten Termin. Die monatliche Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich lebenslang (Leibrente als Sofortpolice). Eine Kündigung des Rentenvertrages ist in der Regel bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung nicht mehr möglich.
Es gibt auch andere Motive für die Rentenpolice im Alter. So hört man in Diskussionen auch zusätzliche Gründe wie Altersstarrsinn und Demenz. "Man muss sich um nichts kümmern. Die Rentenzahlung erfolgt monatlich und niemand kann einem das Geld jetzt mehr wegnehmen". Ein weiteres Zitat: "Kein Bankberater kann mir bei einer Sofortrentenversicherung mehr einen Fonds aufschwatzen und kein Erbe erwartet eine vorzeitige Auszahlung". Von einer privaten Rentenversicherung ist hingegen jungen Leuten abzuraten, es sei denn, der Rentenbeginn ist auf ein Lebensalter ab ca. 60 Jahren ausgerichtet.
Die Privatrente ist mithin eine reine Kapitalanlage, die durch eine einmalige Kapitaleinzahlung oder durch regelmäßiges Sparen gefüllt wird. Die Sofortrentenversicherung steht im Wettbewerb zu Bankangeboten und anderen Geldanlagen. Ab einem Lebensalter von 55 bis 60 Jahren sollten grundsätzlich risikoreiche Kapitalanlagen, wie z.B. Aktien oder Fondsinvestments, reduziert werden. Das Schwerpunkt sollte mehr auf Sicherheit gelegt werden. Zwar ist die Entwicklung der Überschüsse bei der Privatrente unsicher. Die Substanz bleibt aber auf jeden Fall erhalten und die Verzinsung richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau. Wegen der Besteuerung des Ertragsanteils schichten daher ältere Personen gern einen Teil ihres Vermögens in eine private Rentenversicherung und hier insbesondere in eine Sofortrente um. Ein Angebot zur Privatrente wird nach Vorgabe der Wunsch-Altersrente in Euro pro Monat unter Berücksichtigung Ihrer Daten erstellt.
Bei der aufgeschobenen Leibrente hat der Versicherungskunde ggf. ein so genanntes Kapitalwahlrecht, d.h. er kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wählen, ob er die Versicherungssumme plus Überschüsse als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung erhält. Ein solches Wahlrecht ist ca. 3 bis 5 Jahre vor Ablauf auszuüben. Begründung: Versicherer vermeiden so weitgehend, dass sich zum Beispiel schwerkranke Kunden kurzfristig vor dem Ablaufdatum (Beginn des Rentenbezugs) für die hohe Einmalzahlung entscheiden, während die gesunden Versicherungskunden den Bezug der Leibrente wählen. Es sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Kapitalabfindung wie eine Lebensversicherung besteuert wird.
Fazit: Die Rente gegen Einmalbeitrag (Sofortrente) entwickelt sich immer mehr zur beliebten Vermögensanlage für ältere Bürger. Zumindest im Rahmen eines Vermögensmix ist sie wichtig und kann im Vergleich zu anderen Vermögensanlagen steuerliche und nichtsteuerliche Vorteile aufweisen. Die Police gegen Einmalbeitrag ist schon jetzt das wichtigste Produkt für die Lebensversicherer. Kein Wunder, denn die Zahl älterer Personen, die das Geld aus einer fälligen Lebensversicherung oder dem Verkauf des Hauses zum Teil in eine private Rente investieren, ist stark gewachsen.
Zwar können Sie auch für den Fall Ihres Todes Vorkehrungen treffen, dass nicht alle Beiträge verloren gehen. So zahlt der Versicherer bei einer Sofortrente mit Beitragsrückzahlung bei Tod Ihren eingezahlten Einmalbeitrag an Ihre Hinterbliebenen abzüglich der bereits geleisteter Monatsrenten aus. Für eine Hinterbliebenenversorgung ist die Rentenversicherung - trotz möglicher Vereinbarung von Garantiezeiten usw. - aber nicht richtig geeignet. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist flexibler, preiswerter und damit auch zielführender.
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