Mietwagen: kein Preisvergleich bei kurzer Mietzeit

Wer nach einem unverschuldeten Unfall für maximal acht Tage einen Mietwagen anmietet, ist nicht gehalten, vorher mehrere Angebote verschiedener Autovermieter einzuholen. Nur bei längeren reparaturbedingten Ausfallzeiten des beschädigten Wagens, hat sich der Geschädigte durch Preisvergleiche zu bemühen, die Mietkosten für einen Ersatzwagen möglichst gering zu halten.

Auch muss sich der Geschädigte nicht auf die Vermittlung eines Mietwagens durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einlassen, da darin eine unzulässige Rechtsberatung zu sehen ist.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 08.03.2006
8 S 1649/05
Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth

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