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Schadensminderungspflicht bei Inanspruchnahme eines Mietwagens

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hat der Geschädigte die Kosten allerdings möglichst gering zu halten.

Mietwagen-Ratgeber
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Kann durch eine Notreparatur (hier Justierung des Kofferraumdeckels) der Unfallwagen fahrbereit gemacht werden, ohne dass dadurch die Schadensbegutachtung beeinträchtigt wird, muss die Reparatur zur Schadensminderung ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, kann kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden. Auch wenn es durch teilweise zu Unrecht geltend gemachte Unfallschäden und die damit verbundene Überprüfung zu Verzögerungen der Reparatur kommt, kann für diese Zeit kein Ersatz der Mietwagenkosten verlangt werden.

In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall blieb der Geschädigte auf über 16.000 Euro (!) Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall sitzen.
>Urteil des OLG Celle vom 28.04.2005 - 14 U 243/04, OLGR Celle 2005, 341

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