Schleppende Schadensregulierung


Unfallgeschädigte müssen bei unverschuldeten Unfällen oft wochenlang auf die Entschädigung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers warten.

Das Amtsgericht Erlangen beanstandete diese schleppende Regulierungspraxis und sprach einem Geschädigten das Recht zu, bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Verschuldensfrage bereits nach zwei Wochen Klage auf Ersatz seines Schadens zu erheben. Dies gilt auch während der Urlaubszeit.

Urteil des AG Erlangen vom 30.03.2005
1 C 1787/04
DAR 2005, 690

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