| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Vollinvalidität - Teilinvalidität
Ein Prozentsatz von 100 Prozent gilt als Vollinvalidität. So steht zum Beispiel nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der Verlust eines Auges mit einer Invalidität von 50 Prozent "zu Buche". Bleibt ein Teil der Sehkraft erhalten, erfolgt eine entsprechende Minderung. Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Die Grenze der Addition setzt die Vollinvalidität mit 100 Prozent. Ein oder mehrere Ärzte legen nach ärztlicher Untersuchung das Ausmaß des Invaliditätsgrades fest. Für Angehörige in einem Heilberuf oder für Musiker findet häufig eine besondere Gliedertaxe Anwendung.
Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
Höhere Versicherungsleistung bei Invalidität
Der Wettbewerb unter den Unfallversicherungen hat dazu geführt, dass die Gliedertaxe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen in manchen Versicherungspolicen "verbessert" wurde. Hier ein Beispiel aus einem einem aktuellen Angebot einer Unfallversicherung. Danach gilt, dass bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade gelten:
Die Gliedertaxe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wird somit in vielen Versicherungspolicen "verbessert". Dies bedeutet, dass der Verlust eines Körperteils einen höheren Invaliditätsgrad und somit auch eine höhere Zahlung zur Folge hat. Bei der Unfallversicherung geht es vorrangig darum, für den Fall einer schwerwiegenden Invalidität gut abgesichert zu sein. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung einer Progression für viele Personen zu empfehlen, denn das Augenmerk sollte auf die Absicherung einer "großen Invalidität" gelegt werden. Ausnahme: Es besteht bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die somit auch bei größerer Invalidität zu leisten hat. [Mehr hierzu im Artikel Berufsunfähigkeitsschutz parallel zur Unfallversicherung].
Was heißt Progression in der Unfallversicherung?
Mit der Progression in der Unfallversicherung wird eine Regelung angeboten, bei der Sie (die versicherte Person) mit einem höheren Invaliditätsgrad auch eine höhere Einmalzahlung als Leistung erhalten. Recht verbreitet sind Angebote von Unfallversicherern, bei denen die Versicherungsleistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad kontinuierlich ansteigen und bei Vollinvalidität zumeist bis zu 225 Prozent gehen. Von der Tendenz her sollten Sie jedoch auch eine höhere Unfallversicherungssumme als Ausgangsleistung als eine Progressionsstaffel in Betracht ziehen. Denn bei einer höheren Versicherungssumme werden auch bei kleineren Invaliditätsgraden, die doch eher gehäuft auftreten, Versicherungsleistungen fällig. Außerdem beträgt der Zuschlag auf den Versicherungbeitrag für die Progression rund 30 bis 40 Prozent.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und ergänzend hierzu eine Unfallversicherung aufnehmen möchte, sollte ganz auf die Progression verzichten. Denn spätestens ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent (Pauschaltarif) zahlt auch ohnehin die BU-Rente. Die BU-Rente wirkt so wie eine Art "eingebaute Progression" zur Unfallversicherung. Andererseits zahlen grundsätzlich beide Versicherungen. Eine Mehrfachabsicherung ist also möglich. Beispiel: Liegt als Folge eines Unfall sowohl eine dauernde Invalidität als auch eine Berufsunfähigkeit vor, so zahlen auch beide Versicherungen. Es gilt daher, bei der Vereinbarung einer Progression aufzupassen. So ist es für manche Personen wichtig, dass die Progression bereits bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad beginnt und dann entsprechend ansteigt. Die Alternative heißt "Wahl einer höheren Versicherungssumme".
Dynamik bei der Unfallversicherung
Die Dynamik bewirkt, dass der Versicherungsbeitrag und die Versicherungsleistung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, wenn Sie von Anfang an eine etwas höhere Versicherungssumme als eine Dynamik vereinbaren, weil insbesondere als junger Mensch eine größere Versorgungslücke zu füllen ist. Später können Renten und Versorgungsansprüche oder gegebenenfalls ein kleines Vermögen eingesetzt werden. Dies ist natürlich keine allgemeine Faustregel, sondern ist eher als Erfahrungswert zu verstehen.
Die Vereinbarung einer dynamischen Steigerung der Versicherungssumme (Dynamik der Unfallversicherung) sollte daher gut überlegt sein. Die Jahresbeiträge steigen entsprechend und in der Zukunft nimmt tendenziell der Versicherungsbedarf mit steigendem Alter eher ab als zu. Zum einen können Ersparnisse, anderes Vermögen und Rentenansprüche notfalls eingesetzt werden. Außerdem ist bei älteren Personen von der Tendenz eher mit einer schlimmen Erkrankung als mit einem Unfall zu rechnen.
Fazit: Die Versicherungsleistung lässt sich für die meisten Verletzungen anhand des Invaliditätsgrades aus den Versicherungsbedingungen (angepasste Gliedertaxe) direkt ablesen. Für bestimmte Heilberufe und zum Beispiel für Musiker gelten besondere Gliedertaxen. So hat der Verlust oder die Beeinträchtigung der Bewegungsmöglichkeiten eines Fingers für einen Musiker häufig ganz andere Folgen als für einen kaufmännischen Angestellten. Durch die Vereinbarung einer Progression lassen sich die Versicherungsleistungen bei den höheren Invaliditätsggraden noch deutlich steigern.
Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung der Vereinbarung einer monatlichen Rente (Unfallrente) vorzuziehen. Die Vereinbarung einer Unfallrente ist schon deshalb wenig sinnvoll, weil die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von zumeist 50 Prozent erbracht werden. In vielen Fällen ist auch bei einer höheren Invaliditätsstufe ein hoher Kapitalbedarf erforderlich, um zum Beispiel die eigene Wohnung oder das eigene Haus im Hinblick auf die Behinderung umbauen zu können. [Siehe hierzu zum Steuerabzug den Artikel Kosten für Hausumbau bei Behinderung in der Steuererklärung absetzen]. In diesen Fällen ist man froh, dass eine Einmalzahlung als Versicherungsleistung vereinbart wurde.
|
|