Wer einen Verkehrsunfall hat, der will einfach nur schnell seinen Schaden ersetzt haben und die ganze Sache dann so rasch wie möglich vergessen. Schlimm genug, dass man damit überhaupt Ärger hat.
Die deutschen Haftpflichtversicherungen haben in letzter Zeit deshalb einen Service eingeführt, der dem Geschädigten oft sehr rasch weiterhilft. Wer z.B. nach einem Unfall auf der Autobahn über die Notrufsäule Hilfe herbeiholt, dem wird gleich ein Abschleppwagen geschickt. Außerdem wird er vom Notrufdienst gleich an die Versicherung des Unfallgegners weitergereicht und diese sorgt dann für einen Leihwagen und eine Reparaturwerkstatt. Das gleiche geschieht oft, wenn man bei der Gegnerversicherung anruft und den Schaden dort telefonisch meldet. Auf den ersten Blick scheint das ein feiner Service zu sein.
Aber: Keine Rose ohne Dornen. Die Versicherer haben diesen Service nicht aus Menschenfreundlichkeit eingeführt, sondern weil Sie damit eine Menge Geld sparen wollen und das mitunter leider auch auf Kosten des Geschädigten.
Wer noch nie einen Unfall gehabt hat, der weiß häufig nicht, welche Zahlungen ihm eigentlich zustehen. Und wer sich darüber nicht bei einer neutralen Stelle rechtlichen Rat holt, dem entgehen dann etliche Gelder, die die Versicherung eigentlich zahlen müsste. Denn von sich aus weisen die Versicherungen natürlich oft nicht darauf hin, dass dem Geschädigten außer den Reparaturkosten auch noch eine Nutzungsausfallsentschädigung und eventuell eine Wertminderung zusteht und dass eigentlich eine Auslagenpauschale und eventuell für eine leichte Verletzung auch ein paar hundert Euro Schmerzensgeld gezahlt werden muss. So kann leicht ein vierstelliger Betrag zusammenkommen, der Ihnen zustünde und den die Versicherung einfach nicht zahlt, weil er nicht verlangt wird.
Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat daher dieses Schadensmanagement der Versicherungen abgelehnt und jedem Unfallgeschädigten empfohlen, sich nicht übereilt auf den von den Versicherungen angebotenen Service einzulassen, sondern sich lieber vorher rechtlich beraten zu lassen, damit ihm keine Ansprüche verloren gehen. Im Falle eines Unfalls sollten Sie sich also die Zeit nehmen und sich vorher informieren, was Ihnen eigentlich zusteht, bevor Sie sich auf Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners einlassen. Das kostet Sie nicht einmal etwas. Denn der von Ihnen befragte Anwalt stellt zwar ein Honorar in Rechnung, aber auch das muss in aller Regel von der Versicherung bezahlt werden. Und selbst wenn sich die Sache durch die Einschaltung eines Rechtsberaters eventuell ein paar Tage verzögert Ihr Geldbeutel freut sich am Ende über den zusätzlichen Segen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 12.05.1999| RA G. Kaßing bei Finanztip.de © Alle Rechte vorbehalten. |
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