Unisextarife (geschlechtsneutrale Versicherungstarife)

Mit dem weitreichenden Urteil C-236/09 vom 01.03.2011 verlangt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geschlechtsneutrale Versicherungstarife. Versicherungen müssen nach dem EuGH-Urteil nun bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Alle nach diesem Stichtag geschlossenen Versicherungsverträge dürfen nicht mehr nach geschlechtsspezifischen Tarifen kalkuliert werden. Die Auswirkungen sind in manchen Versicherungsarten sehr weitreichend. Beispiel auf Basis derzeitiger Versicherungskalkulation: Risikolebensversicherungen werden für Frauen deutlich teurer und private Rentenversicherungen deutlich günstiger.

Stichtag 21. Dezember 2012

Die Versicherungsbranche muss nach der Vorgabe des EuGH bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Der Gerichtshof erklärt die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor für mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig. Zu den bestehenden Altverträgen haben die Richter keine Aussage getroffen. Aus der Begründung des Urteils: Der EuGH stellt klar, dass die Unterschiede bei den Prämien und Leistungen, die sich aus der Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei ihrer Berechnung ergeben, bis spätestens zum 21. Dezember 2007 abgeschafft werden mussten. Da jedoch zur Zeit des Erlasses der EU-Richtlinie die Anwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Bereich des Versicherungswesens weit verbreitet war, stand es dem EU-Gesetzgeber frei, die Anwendung der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen stufenweise mit angemessenen Übergangszeiten umzusetzen.

Diese Möglichkeit wird fünf Jahre nach dem 21. Dezember 2007 überprüft, wobei einem Bericht der EU-Kommission Rechnung zu tragen ist. Die Mitgliedstaaten, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, dürfen den Versicherern gestatten, diese Ungleichbehandlung unbefristet zu praktizieren, da die Richtlinie keine Bestimmung über die Anwendungsdauer dieser Unterschiede enthält.

Auswirkungen auf neue Verträge

Verbraucherverbände haben die Pflicht zur Einführung von Unisex-Tarifen begrüßt und erwarten keine großen Veränderungen. Sie verweisen dazu auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, der nur zu einer geringen Steigerung der Beiträge zu einer Riester-Rente geführt hat. Allein aufgrund der längeren Lebenserwartung der Frauen ist jedoch eher mit teilweise gravierenden Auswirkungen zu rechnen. So basieren die aktuellen Kalkulationen von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen auf die durchschnittliche Lebenserwartung. Da damit zu rechnen ist, dass wegen der günstigeren Beiträge mehr Frauen eine private Rentenversicherung abschließen, ist auch eine komplett neue Kalkulationsbasis erforderlich.
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