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Wird eine Sattelzugmaschine mit Auflieger bei einer Vollbremsung durch Verrutschen der eigenen, ungenügend befestigten Ladung beschädigt, liegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts München kein Unfall, sondern lediglich ein von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossener Betriebsschaden vor.
Entscheidend ist die Ursache für den Schaden. Hier war die Ladung nicht ausreichend befestigt.
Urteil des OLG München vom 30.07.1997
Az. 3 U 1978/97, zfs1998,99
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