Personenschaden beim Entladen eines Lkw

Der Deckungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Lkw umfasst nicht die Verletzung eines Fußgängers, die durch einen mit Ladegut bestückten Rollwagen, der bereits die abgesenkte Ladebordwand des Lkw verlassen hat und vom Lkw-Führer über den Bürgersteig gerollt wird, verursacht wird.

Eine derartige Verletzung geschieht auch dann nicht mehr beim "Gebrauch" des versicherten Fahrzeugs (§ 10 Absatz 1 AKB), wenn der Lkw-Führer anschließend noch weitere Gegenstände (Rollwagen, Paletten etc.) auf- und abladen will.

Urteil des OLG Hamm vom 07.07.1997

19 U 86/97

OLG Report Hamm 1998, 63

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