Wertminderung Auto trotz hoher Laufleistung

Ein Anspruch des Unfallgeschädigten auf Wertminderung ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil das Unfallfahrzeug bereits eine Kilometerleistung von über 100.000 km aufweist.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die heutigen Autos eine deutllich längere Lebensdauer aufweisen und auch Inhaber von älteren Autos mit hoher Kilometerleistung einen Anspruch auf Wertminderung besitzen.

Urteil des AG Rostock vom 21.01.2000 48 C 471/98 DAR 2000, 169

 

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps