Durch Schäferstündchen verursachter Wohnungsbrand

Ein Mann bereitete am ersten Weihnachtsfeiertag für sich und seine Lebensgefährtin ein Adventsfrühstück zu. Als alles hergerichtet war und auch die auf dem Tisch stehenden Adventskerzen brannten, begab er sich ins Schlafzimmer, um seine Freundin, mit der er mittlerweile verheiratet ist, zu wecken. Überwältigt von deren körperlichen Reizen hielt er sich ca. 50 Minuten im Schlafzimmer auf und vergaß dabei das vorbereitete Frühstück und natürlich auch die brennenden Adventskerzen. Als er schließlich ins Wohnzimmer zurückkehrte, stand dieses bereits in Flammen. Die Adventskerzen waren so weit heruntergebrannt, dass die leicht entzündbare Unterlage Feuer gefangen hatte. Der Mann meldete den Schaden seiner Hausratversicherung, die ihm jedoch grobe Fahrlässigkeit vorwarf und jegliche Zahlung verweigerte.

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf brachten jedoch mehr Verständnis für die besondere Situation auf. Das Verhalten des Mannes erschien ihnen zwar fahrlässig, aber nicht in einem Ausmaß schuldhaft, das "unverzeihlich und damit als grob fahrlässig" einzustufen war. Die Hausratversicherung musste für den Schaden aufkommen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.09.1999 4 U 182/98 NJW-RR 2000, 621

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