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Ein Autofahrer kam in ein starkes Unwetter und musste vor einer überfluteten Unterführung anhalten. Als er wieder anfahren wollte, ging der Motor seines Fahrzeuges aus und sprang nicht mehr an. In kürzester Zeit wurde das Fahrzeug von den Wassermassen völlig eingeschlossen. Den dadurch an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden machte er bei seiner Vollkaskoversicherung geltend.
Das Landgericht Kiel entschied, dass die Teilkaskoversicherung einen Wasserschaden zu ersetzen hat, wenn der versicherte Autofahrer nicht etwa in eine Überschwemmung hineingefahren ist, sondern wie hier vom Wasser eingeschlossen wurde.
Urteil des LG Kiel vom 20.08.1999 6 O 112/99 DAR 2000, 220
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