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Kaskoversicherung, grobe Fahrlässigkeit, Überholen

Kaskoversicherung: grobe Fahrlässigkeit beim Überholen

Die Kaskoversicherung muss ihrem Versicherungsnehmer keinen Ersatz für den Fahrzeugschaden leisten, wenn er den Unfall in grob fahrlässiger Weise verursacht hat. Diesen Fall nahm das Oberlandesgericht Köln an, wenn ein Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit trotz Überholverbots in einer gefährlichen Kurve überholt, beim Wiedereinscheren sein Fahrzeug nach rechts verreißt und daraufhin von der Fahrbahn abkommt.

Urteil des OLG Köln vom 30.05.2000

9 U 1/99

MDR 2001, 87

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