Sturmversicherung kann Hagelschaden mitumfassen
Für sturmbedingte Hagelschäden besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Hagelschäden durch die vorhandene Versicherung nicht abgedeckt sind. Ein sturmbedingter Hagelschaden setzt jedoch voraus, dass zu dieser Zeit mindestens Windstärke acht erreicht worden ist. Insoweit ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig. Der Beweis kann z. B. durch ein Gutachten des deutschen Wetterdienstes erbracht werden.
Urteil des OLG Hamm vom 23.08.2000
20 U 22/00 (nicht rechtskräftig)
NJW-RR 2001, 239
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