Nutzungsausfall für Wohnmobil
Für den unfallbedingten Ausfall von Personenkraftwagen sind pauschalierte Tagessätze je nach Fahrzeugtyp anerkannt. Für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer kann der Geschädigte daher einen bestimmten Betrag geltend machen, soweit er für diese Zeit keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.
Eine derartige Pauschalierung ist bei Wohnmobilen nicht möglich. Der Eigentümer eines Wohnmobils kann wegen des zeitweisen Nutzungsausfalls nur Schadensersatz fordern, wenn und soweit er nachweist, dass ihm infolge der nicht möglichen Benutzung konkrete Aufwendungen entstanden sind. Dies begründete das Landgericht Bochum damit, dass die "jederzeitige Benutzbarkeit eines Wohnmobils... kein weitgehend unentbehrlicher Bestandteil allgemeiner und alltäglicher Bedürfnisse" ist, wie dies unstreitig bei einem Pkw der Fall ist.
Urteil des LG Bochum vom 25.10.2000
10 S 47/00
MDR 2001, 388
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