Schmerzensgeld nach schwerem Motorradunfall
Erleidet ein bei einem Verkehrsunfall schwer verletzter Motorradfahrer ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, einen dauerhaften Hörverlust links von 50 Prozent, Hörrauschen und Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, einen verschobenen Unterarmbruch mit verbliebenen Narben und eine dauerhafte Versteifung des Endgliedes des rechten Zeigefingers, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von insgesamt 15.000 Euro.
Urteil des OLG Hamm vom 11.09.2000
13 U 93/00
OLG Report Hamm 2001,176
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