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Nutzungsausfallentschädigung auch bei Dienstwagen

Auch bei geschäftlich genutzten Kraftfahrzeugen, die wie bei einem Dienstwagen eines GmbH-Geschäftsführers nur mittelbar der Gewinnerzielung dienen, besteht für die Dauer der unfallbedingten Reparatur eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung, wenn auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet wird. Über die Höhe des täglichen Nutzungsausfalls geben entsprechende Tabellenwerke (z. B. Sanden / Danner - Küppersbusch) Aufschluss.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.04.2001

1 U 132/00

OLGR Düsseldorf 2001, 453

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