Unfallverletzung eines bereits Vorgeschädigten

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm stehen einem Unfallopfer mit degenerativ vorgeschädigter Halswirbelsäule keine Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu, wenn die Beschwerden nachweislich auch ohne den Unfall alsbald durch ein beliebiges Alltagsereignis aufgetreten wären.

Urteil des OLG Hamm vom 02.10.2001

27 U 41/01

NJW Heft 8/2002, Seite X

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