| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Ein Autofahrer prallte nachts auf der Autobahn gegen die Mittelleitblanke. Den Unfall meldete er erst 32 Stunden später der Polizei. Folge der Unfallflucht war nicht nur eine Geldstrafe von 3.250 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Vollkaskoversicherung verlangte, als sie von den Tatumständen erfuhr, die bereits gezahlten Entschädigungsleistungen von 4.130 Euro mit der Begründung zurück, der Fahrer habe durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gegen seine Aufklärungspflicht verstoßen.
Weniger streng beurteilte das Gericht das Verhalten des Unfallfahrers: Durch die Verzögerung der Unfallmeldung sind für die Versicherung keine nachteiligen Folgen entstanden. Das Verschulden war daher nicht so grob, dass dies zwingend zum Verlust des Versicherungsschutzes geführt hätte.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth, 2 S 9705/95, SZ vom 12.02.1997
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