Grob fahrlässiges Ausweichen wegen Kleintiers

Wer bei ca. 90 km/h bei dem Versuch, einem Kleintier (Hund, Katze, Hase o.ä.) auszuweichen die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, haftet den durch den nachfolgenden Unfall verletzten Fahrzeuginsassen für den entstandenen Schaden.

Dies gilt selbst dann, wenn der Fahrer Anfänger ist und es sich um eine Gefälligkeitsfahrt handelte.

Urteil des OLG Hamm vom 23.03.1998

6 U 191/97

OLG Report Hamm 1998, 225

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