Erstattung von Rentenbeiträgen bei Pflege von Unfallopfern

Pflegt ein Angehöriger einen durch einen Verkehrsunfall schwer Geschädigten auf Dauer zu Hause, so hat der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten für die Rentenversicherungsbeiträge des Angehörigen zu tragen.

Der Bundesgerichtshof begründete die Entscheidung dieser seit langem umstrittenen Frage damit, dass der Schädiger auch die Beiträge einer professionellen Pflegekraft zu tragen hätte, die zur Betreuung des Unfallopfers angestellt würde. Übernehmen Angehörige diese Pflegetätigkeit, kann nichts anderes gelten.

Urteil des BGH vom 10.11.1998

VI ZR 354/97

RdW Heft 2/1999, Seite VI

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