Versicherungsschutz bei Vandalismus

Spätestens mit der Berichterstattung in den Publikumsmedien über Social Media-Partys (z.B. große Facebook-Party) und den Folgeschäden, stellt sich für viele Aufrufer von derartigen Veranstaltungen (und nicht selten die Eltern) die Frage: "Wer ersetzt den Schaden?" Wenn Schaden - dann zahlt Versicherung. Dieser simple Gedankengang geht aber bei Vandalismus zumeist nicht auf. Wer zum Beispiel öffentlich zu einer Facebook-Party oder einem anderen Treffen mit großer Teilnehmerzahl aufruft, muss stark damit rechnen auf den Kosten der Beseitigung der Schäden sitzen zu bleiben.

Wer zahlt grundsätzlich für Partyschäden?

Grundsatz: Wer den Schaden verursacht, muss dafür haften. Normalerweise müssen daher Party-Gäste für den Schaden, den sie verursachen, auch aufkommen. In der Regel wird man den Gast aber nicht für zersplitterte Gläser oder ähnliche "normale" Schäden belangen. Bei größeren Schäden kommt die Privat-Haftpflichtversicherung des Gastes für den Schaden auf. Ausnahme: Der Schaden wird absichtlich verursacht. In diesem Fall zahlt auch keine private Haftpflichtversicherung. Auch bei grober Fahrlässigkeit muss nach dem Gesetz der Versicherer nur eine anteilige Erstattung im angemessenen Umfang zahlen. Folge: Der Gast muss den Schaden selber (zumindest anteilig) zahlen. Bei einer öffentlichen Party (z.B. einer über Facebook organiserten Party) führt dies in die Leere, weil die Party-Gäste dem Gastgeber häufig nicht bekannt sind und deshalb auch nicht für die Schadensregulierung herangezogen werden können.

Wann zahlt die Hausratversicherung für Vandalismus-Schäden?

Der Einladende kann nicht auf die Erstattung durch die Hausratversicherung bauen, weil reine Vandalismusschäden grundsätzlich nicht versichert sind. Derartige Schäden sind lediglich als Folgeschaden eines vorherigen Einbruchdiebstahls abgesichert. Öffnet man den Party-Gästen die Tür, dann liegt definitv kein Einbruchsdiebstahl vor und die Kosten für zertrümmertes Mobiliar werden folglich auch nicht vom Versicherer ersetzt. Manche Hausrat-Policen sind in ihren Bedingungen etwas kulanter. Bei Vandalismus kann es sich daher lohnen, die Bedingungen der eigenen Versicherungs-Police sehr genau zu lesen.

Facebook-Partys auf öffentlichen Plätzen

Ein anderer Sachverhalt liegt vor, wenn jemand zu einer großen Social-Media-Party auf öffentlichen Plätzen aufruft ("einlädt"). Mehrere Städte und auch die Insel Sylt mussten nach einer derartigen Veranstalltung eine große Aufräumaktion starten, wobei die Kosten hierfür teilweise in den fünfstelligen Bereich gingen. Hier stellt sich die Frage, ob der Einladende für die Folgekosten (Müllentsorgung, Polizeieinsatz usw.) haftbar gemacht werden kann. Eine höchstricherliche Rechtsprechung gibt es hierzu nicht. Es bleibt daher zunächst ein Graubereich und jeder Aufrufende sollte sich des Risikos bewusst sein.

Weitere Risiken bei Social Media-Aktivitäten

Wer auf Social Media-Plattformen aktiv ist, informiert nicht nur die so genannten "Freunde" oder "Followers" über den eigenen Status, sondern ggf. auch unerwünschte Mithörer, die kriminellen Aktivitäten nachgehen. Beispiel: Die Funktion "Was machst du gerade" ist eine beliebte Fundstelle für Einbrecher. Wer dort mitteilt, dass man zur Zeit auf Mallorca den Urlaub verbringt und auch der Anrufbeantworter meldet, dass man bis zum ... auf Mallorca ist, erleichtert Einbrechern die Auswahl der Ziele. Versicherungsnehmer haben aber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Dazu gehört auch die Vorsorgepflicht und es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung ein derartiges Verhalten als grobe Fahrlässigkeit ansieht und der Versicherer die Leistung angemessen kürzen darf.

Fazit: Die Kosten für zerstörtes Mobilar, wie Gegenstände in der Wohnung, müssen Ausrichter einer öffentlichen Party in der Praxis selbst tragen. Vandalismus ist grundsätzlich nicht versicherbar, es sei denn, es ist die Folge eines Einbruchdiebstahls. Die Versicherer nehmen es hier sehr genau (vgl. zum Beispiel den Hinweis zu einem BGH-Urteil). Grundsätzlich lauern aber im Social Media-Bereich noch weitere Risiken. Die veröffentlichten Aktivitäten und Statusmeldungen sind in so mancher Hinsicht eine Fundgrube für Kriminelle.

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