| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Tritt ein Schadensfall ein, so ist manchmal eine gewisse Bürokratie erforderlich. Ist der Schaden durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Diebstahl eines Autoradios), so ist der Vorgang bei der Polizei zu melden. Das polizeiliche Aktenzeichen ist wichtig. Ersatzansprüche gegen dritte Personen sind rechtzeitig anzumelden. Denken Sie daran, daß Sie verpflichtet sind, eine Begrenzung des Schadens anzustreben.
Es gibt immer wieder ärger um die Höhe der Schadensleistung. Bei einer Autokaskoversicherung wird vielleicht die Zahlung verweigert, weil der Fahrer bei Rot eine Ampel überfahren hat oder zu seinem Vordermann einen zu niedrigen Sicherheitsabstand hatte. Hier helfen Informationen in Print und Online, die Urteile zu Versicherungen beschreiben. Reklamationen, die sich auf Urteile beziehen, haben immer einen anderen Stellenwert als das vorsichtige Nachfragen.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich außerdem an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen wenden. Diese ist in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert worden. Vorher sollten aber - nicht zuletzt aus strategischen Gründen - die eigenen Reklamationen vorgetragen werden. [Mehr hierzu im Artikel Versicherung will nicht zahlen].
Die gekippten Fenster
Zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch,
wenn in der Erdgeschoßwohnung ein Fenster nur gekippt war?
Nach dem Landgericht München begründet das Kippen kein schuldhaftes Verhalten. Das Landgericht Duisburg sieht dagegen ein grob fahrlässiges Verhalten, wenn ein Fenster in Kippstellung von der Straße gut einsehbar ist und dadurch einem Einbrecher die Möglichkeit verschafft, ein daneben liegendes Fenster zu entriegeln.
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht seit dem Jahr 2008 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. Der kleine Ratgeber Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz erläutert diesen Teil des Versicherungsrechts. |
Ist Ihr Reisegepäck in Europa gestohlen worden?
Im Rahmen der Hausratversicherung sind Gegenstände,
die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden,
in der Regel bis zu 10% der Versicherungssumme, höchstens
aber zu einem Höchstbetrag von zum Beispiel 10.000 Euro, versichert. Dies gilt auch für Reisegepäck, das gestohlen worden ist.
|
|