Neuer Text zur Privaten Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein "Muss". Wesentliche Schadenersatzansprüche sind abgesichert und vermeiden den plötzlich eintretenden persönlichen Konkurs, denn nach BGB haftet jeder für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher unabdingbar. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherten, die sich aus dessen gesetzlicher Haftung ergeben.

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Kinder: Kinder sind ab dem siebenten Lebensjahr selbst verantwortlich, wenn sie die Folgen ihres Handelns übersehen können. Bei jüngeren Kindern haften die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind.

Leben die Eltern getrennt, sind sowohl in der Police der Mutter als auch in der des Vaters alle gemeinsamen Kinder versichert. Die Versicherung des Kindes mit dem 18. Lebensjahr bzw. später mit dem Ende der ersten Ausbildung oder mit der Heirat des Kindes.

Die Privathaftpflichtversicherung ist die Basis-Absicherung. Je nach Bedarf sind ggf. weitere Haftpflichtversicherungen sinnvoll. Beispiel: Hundehalter haften sogar ohne eigenes Verschulden für einen von ihrem Tier verursachten Schaden.

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