Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Autoversicherung: Rabatte + Schaden

Versicherer stufen bei einem Schaden unterschiedlich zurück. Ein "preiswerter" Versicherer, der bei Inanspruchnahme der Versicherung stark zurückstuft, kann daher schnell zu einem teuren Versicherer werden. Darum: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die in den Tarifbedingungen aufgeführten Rückstufungstabellen. Entscheidend ist die Zahl der Schäden, nicht deren Höhe. Die Versicherungsprämie steigt daher bei kleinen Schäden um den gleichen Satz wie bei teuren Schäden.

Bei der Autohaftpflicht dürfen Entschädigungsleistungen auch im nachhinein zurückgezahlt werden, um den Vertrag insoweit schadenfrei zu stellen. Der Versicherer ist bei "Klein-Schäden" sogar verpflichtet, darüber Auskunft zu geben. Aber auch bei einem Schaden von 1000 EUR kann die Eigenzahlung noch günstiger sein. Bei der Vollkasko ist ein nachträglicher "Schadensrückkauf" nur bei einigen Versicherern möglich.

Ein Wechsel der Versicherung rettet nicht den Schadensfreiheitsrabatt. Die Versicherer erteilen untereinander Auskunft über die Schadensklasse und ob Schäden noch nicht abgewickelt worden sind. Einige Familienmitglieder bzw. Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenwohnen, können ggf. ihren günstigen Schadenfreiheitsrabatt auf den anderen übertragen. Für den "Übertragenden" ist dann aber der günstige Rabatt weg.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps