Sinn und Unsinn von Rechtsschutzversicherungen
Eine Rechtsschutzversicherung ist keine notwendige Versicherung.
Die Rechtschutzpolice sichert nicht alle Pozessrisiken ab.
So sind wesentliche Bereiche, auch alltägliche Streitfälle, ausgeschlossen wie:
- gewisse Rechtsgebiete
- Baufinanzierung und Hausbau,
- rein vorsorgliche Beratung (Beispiele: Testamentserrichtung oder Einleitung eines
Scheidungsverfahrens)
Wer sich für eine Rechtschutzversicherung entscheidet, sollte berücksichtigen:
- wesentliche Anwendungsgebiete sind Berufsrechtschutz und Verkehrsrechtschutz
- Wer nur Verkehrsrechtsschutz benötigt, kann auch eine Rechtschutzpolice erhalten, die nur
Verkehrsrechtschutz absichert.
- Absicherung ist nur möglich für Fälle, in denen der Rechtstreit nicht vor Abschluss der Police
entstanden ist.
- Vor Beginn eines Rechtsstreits ist die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen.