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Erstattung von Arztkosten im Ausland
Auch wenn die Patienten immer wieder über die Höhe von Beiträgen zur Krankenversicherung in Deutschland und über die "hohen" Einkommen von Ärzten klagen. Wenn sie einmal in den USA oder auch in Südamerika eine Arztrechnung präsentiert bekommen, ist das Erstaunen groß und es kann bei manchen Arztrechnungen sogar besonders groß werden. Sofort taucht die Frage auf: "Welche Arztkosten bekomme ich in welcher Höhe von meiner Krankenversicherung in Deutschland erstattet"? [Mehr hierzu für GKV-Versicherte und für privat Versicherte].
Die Links und Informationen zum Krankheitsschutz im Urlaub und damit auch Hinweise zur Erstattung von Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland sind jetzt in einem neu geschriebenen Ratgeber zur Reisekrankenversicherung enthalten. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link. Dort werden auch wichtige Rechtsfragen zur Reisekrankenversicherung ausführlich erläutert.
Zusammenfassung einiger Punkte als eine Art kurze Checkliste zum Krankheitsschutz im Urlaub:
- Eine Reisekrankenversicherung ist sinnvoll für Kassenpatienten bei Reisen in die Ferne. Auch ärztliche Behandlungskosten in Europa werden für GKV-Versicherte ggf. nicht voll ersetzt.
- Eine Reisekrankenversicherung ist preiswert und deckt die Kosten für den medizinisch erforderlichen Rücktransport ab
- Auslandsurlauber, die mehrmals jährlich verreisen, sind mit dem Abschluss eines Jahresvertrags besser, komfortabler und zumeist auch preiswerter dran als mit Kurzzeitverträgen für eine spezielle Reisefrist. Im Jahresvertrag sind alle Auslandsreisen versichert, die der Kunde während der Laufzeit des Vertrages durchführt. Eine einzelne Reise darf aber eine bestimmte Anzahl von Tagen (i.d.R. 42 Tage) nicht übersteigen.
- Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind sehr hoch.
- Prüfen: Was ist die vertraglich erlaubte Höchstdauer der einzelnen Reise?
- Nachleistung: Dies ist der Zeitraum, wie lange die Versicherungsgesellschaft auch über das Ende der Höchstreisedauer zahlt, wenn die versicherte Person wegen Erkrankung nicht zurückreisen kann. Die Frist sollte möglichst bis zur Transportfähigkeit laufen.
- Sportler: Sind Sportverletzungen überhaupt versichert?
- Selbstbeteiligung: Ist eine Selbstbeteiligung Vertragsbestandteil?
- Abrechnung:
Es sind die Originalbelege der ärztlichen Behandlungen für die Geltendmachung erforderlich. Die Belege müssen ausssagekräftig sein: Hierzu zählen: Name des Patienten, Behandlungsdatum, Diagnose, Kosten und Unterschrift des Arztes.
- Andere Reiseversicherungsarten wie Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- oder
Reisegepäckversicherung sind recht unwichtig.
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