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Kurze Hinweise zur Unfallversicherung
Der Artikel mit der
Checkliste zur Invaliditätsversicherung (Unfallversicherung) ist an anderer Stelle vollkommen neu geschrieben worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zum ausführlichen Leifaden zur Unfallversicherung. Der nachstehende Text enthält lediglich eine kurze Checkliste mit Kurz-Informationen zu wichtigen Aspekten bei der Prüfung zum Abschluss einer Unfallversicherung und reicht daher nicht aus, um sich ein umfassendes Bild über Nutzen und Sinn der privaten Unfallversicherung für die eigene Person zu verschaffen.
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Wahrscheinlichkeit, durch Krankheit invalide zu werden, ist deutlicher höher als durch Unfall. Einer Police gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb zumeist der Vorrang gegenüber einer Unfallversicherung einzuräumen.
- Zwischen den einzelnen Anbietern gibt es sehr hohe Prämienunterschiede. Versicherungsmakler bieten häufig recht günstige Tarife an.
- Versicherungsbedingungen: Die Bedingungen sind bei den Gesellschaften unterschiedlich. Vergleichsmaßstab sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB).
- Die Leistung im Schadensfall hängt von der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab. Der Vertrauensarzt muss feststellen, dass aufgrund eines Unfalls dauerhafte Gesundheitsschäden zurückbleiben.
- Progessionstarife: Diese Tarife haben den Vorteil, dass große Risiken wie zum Beispiel Lähmung mit hohen Summen abgesichert werden können. Bei besonders hohen Invaliditätsgraden erhöht sich die Versicherungssumme um den Faktor 5 oder 10.
- Die Festlegung auf einen kleinen Todesfallschutz und viel höherer Invaliditätsleistung ist sinnvoll.
- Verträge mit Beitragsrückgewähr sind nicht zu empfehlen, weil es sich praktisch um eine schlecht verzinste Sparleistung handelt, die keinen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet.
- Krankenhaustagegeld oder Schmerzensgeld als zusätzliche Leistungen brauchen nicht abgesichert werden, weil hiermit in der Regel kein echter Schaden ausgeglichen werden soll.
- Anzeigepflicht: Die Änderung der beruflichen Tätigkeit ist in vielen Unfallpolicen dem Versicherer unverzüglich mitteilen.