Wohngebäudeversicherung
- Basisversicherung: Gegen Brand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm- und Hagelversicherung als Zusatz.
- Leitungswasserversicherung als Zusatz, insbesondere in Regionen mit kalten Wintern. Anmerkung:
Leitungsrohre "platzen" überall.
- Neubaurabatt:
Neue Häuser gelten als wenig schadensanfällig. Außerdem ist die "Haltbarkeitsdauer" eines Kunden
mit neu gebautem Haus zumeist recht lang, so dass sich Neubaurabatte bei einigen Gesellschaften erzielen lassen.
- Im Rahmen der Allgefahrendeckung können bei einzelnen Versicherern hochwertige Häuser
gegen weitere Schadensursachen versichert werden.
Allerdings gibt es Einschränkungen: So sind ggf. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung ausgeschlossen.
Zwar ist das Haus nicht nur gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden versichert, sondern auch
gegen andere Schadensursachen, allerdings nicht gegen:
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und Verfall
- Schäden durch Schwamm, Schimmel und Fäulnis
- Schäden durch Ungeziefer, Haus- und Nagetiere
- Gegen Zuschlag lassen sich weitere Elementarschäden absichern. Beispiel:
Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt,
wird einen derartigen Zusatzschutz, wenn überhaupt, nur gegen hohe Zuschläge erhalten.
- Selbstbeteiligung: Als Tarifalternative kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.
Ein Selbstbehalt ist zumeist günstiger, weil Kleinschäden nicht von der Gesellschaft abgewickelt
werden müssen und hierdurch entsprechend die Prämie sinken sollte. Für Vermieter ist eine geringere Prämie
eher nachteilig, weil die Prämie voll als Werbungskosten abgesetzt werden kann.