Rechtsschutzversicherung und Schadenseintritt

Rechtsschutz: Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall müssen Sie der Versicherung Meldung machen und unter Schilderung der Angelegenheit um Kostenschutz bitten. Das macht häufig Schwierigkeiten, wenn die Sache etwas komplizierter ist. Die Versicherung gewährt Ihnen nur dann Kostenschutz, wenn Ihr Begehr Aussicht auf Erfolg hat. Das kann die Versicherung natürlich nur dann richtig beurteilen, wenn die Sache auch juristisch einigermaßen einwandfrei dargestellt ist.

Bei etwas komplizierteren Sachverhalten ist dies für einen Laien nicht immer ganz einfach. In solchen Fällen empfiehlt es sich, bereits die Meldung an die Rechtsschutzversicherung durch einen Anwalt fertigen zu lassen. Bitte fragen Sie den Anwalt aber zuvor, ob dies etwas extra kostet. Theoretisch sind die Anwälte nämlich berechtigt, für eine solche Kostenschutzanfrage extra Geld zu verlangen (welches dann von der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt wird! Die meisten Anwälte verlangen aber nichts.

Gewährt die Rechtsschutzversicherung keinen Kostenschutz, kann der Rechtsanwalt durch eine weitere Stellungnahme (Stichentscheid) eine Kostenschutzzusage erzwingen, es sei denn, dass seine Darstellung von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht. Tut sie dies, kann die Versicherung trotzdem den Kostenschutz ablehnen. Dann ist immer noch eine Klage gegen die Versicherung möglich.

Ferner können Sie, wenn die Versicherung den Kostenschutz abgelehnt hat, den Versicherungsvertrag fristlos oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Ihre Kündigung müssen Sie aber innerhalb eines Monats erklären, nachdem Ihnen die Ablehnung der Versicherung zugegangen ist.

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