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Ausweis der Abschlusskosten und Vertriebskosten

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Abschluss- und Vertriebskosten bestimmter Versicherungen vor Vertragsabschluss zu informieren hat. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2008 und betrifft insbesondere Versicherungen zur Altersvorsorge (Lebensversicherung) und Krankenversicherung aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die im Prinzip überflüssige Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr.

Zur Höhe der Abschlussprovision
Wird der Versicherungsvertrag auf Verlangen des Versicherungsnehmers telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Kommunikationsmittels geschlossen, das die Information in Textform vor der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers nicht gestattet, muss die Information unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden; dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklärung auf eine Information vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich verzichtet (§ 7 VVG). Damit kann jeder schwarz auf weiß nachlesen, wie hoch die Abschlussprovision voraussichtlich ist. Voraussichtlich deshalb, weil die tatsächlichen Verwaltungskosten am Ende höher oder niedriger sein können.

Zwar sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz alle Abschlusskosten dem Versicherungskunden offenzulegen. In welcher Form dies erfolgt, liegt jedoch weitgehend im Ermessen der Versicherungsgesellschaft. Die Versicherer machen hiervon auch in unterschiedlicher Form Gebrauch. So neigen einige Versicherer dazu, die Kosten der Abschlussprovision zunächst aufzusplitten und erst weiter unten die erforderliche Gesamtsumme auszuweisen. Kunden sollten daher nach einem Posten "Vergütung Abschlussvermittler" oder ähnlichem Wortlaut suchen.

Gefahren für den Versicherungskunden
Zwar ist die Offenlegung der Vertriebskosten bei (zum Beispiel) dem Abschluss einer Lebensversicherung für den Verbraucher nützlich und informativ. Diese Informationen und Hinweise stellen jedoch kein auschließliches Kriterium für die Auswahl der Versicherungsgesellschaft dar. So sollten sie sich keinesfalls nur von dieser Größe beim Abschluss einer Versicherung leiten lassen. Auch wenn das Argument: "Was wenig kostet, ist am Ende wenig wert" nur eingeschränkt gilt. Die private Vorsorge ist einfach zu wichtig, um sie "auf die Schnelle" anhand einer Kennziffer zu entscheiden.

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Gerade bei der Altersvorsorge und der privaten Krankenversicherung sind mehrere persönliche Einflussfaktoren für die Versicherungsauswahl sehr wichtig. Daher Augen auf beim Versicherungsabschluss.

Wegen der langjährigen Vertragslaufzeit und der Berücksichtigung persönlicher Faktoren sollte vor Vertragsabschluss ggf. ein unverbindliches Angebot (hier am Beispiel der privaten Rentenversicherung) eingeholt werden.

Allgemeines zu Abschlussprovision und Vertriebskosten
Eine "Abschlussprovision" bei Verträgen zur Altersvorsorge (gemeint sind Abschluss- und Vertriebskosten) ist vom Versicherer auf 5 Jahre zu verteilen. Dabei kann die Bezugsgröße unterschiedlich sein. Alle anfallenden Verwaltungskosten müssen im Versicherungsvertrag festgelegt sein und können im Nachhinein nicht mehr zu Ungunsten des Versicherten geändert werden.

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