| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung falsche Angaben bezüglich seines Gesundheitszustandes macht, kann ggf. später keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. [Mehr hierzu im Artikel Gesundheitsfragen und falsche Angaben gegenüber der BU-Versicherung]. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies auch gilt, wenn ein Versicherungsagent den Versicherungsnehmer praktisch dazu aufgefordert hat, wahrheitswidrige Angaben zu machen.
Einen solchen Fall hatte das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hält an diesem Grundsatz selbst für den Fall fest, dass der Versicherungsagent den Versicherungsnehmer dazu aufgefordert hat, wahrheitswidrige Angaben zu machen. Ein solches Verhalten des Vertreters muss sich die Versicherung nicht zurechnen lassen (Urteil des OLG Saarbrücken vom 03.11.2004 - 5 U 279/04-39). Einen ähnlichen Sachverhalt zu Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung hat das OLG Bamberg zu Gunsten des Versicherungsnehmers entschieden.
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