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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Keine unbeschränkte Schweigepflichtentbindung in der BU-Versicherung

Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Klausel in einem Versicherungsvertrag (hier Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) für unwirksam, mit der sich der Versicherte bei einer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen verpflichtete, sämtliche ihn behandelnden Ärzte oder Pfleger von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese umfassende Schweigepflichtentbindung in einer Vertragsklausel verletzt den Versicherten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Mit einer solchen Schweigepflichtentbindung verzichtet der Versicherungsnehmer auf die Möglichkeit, die Wahrung seiner Geheimhaltungsinteressen selbst zu kontrollieren, da wegen der weiten Fassung der Erklärung für ihn praktisch nicht absehbar ist, welche Auskünfte über ihn eingeholt werden können. Einer Versicherung ist es zumutbar, bestimmte Aufklärungsmaßnahmen im Voraus genauer zu beschreiben und dem Versicherungsnehmer entsprechende Einzelermächtigungen vorzulegen.
Beschluss des BVerfG vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

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