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Vollkaskoversicherung: Schaden durch mitgeführten Pkw-Anhänger

Ein Autofahrer kam infolge eines Fahrfehlers mit seinem kaskoversicherten Pkw von der Fahrbahn ab. Neben dem Front- und Seitenschaden entstand an dem Wagen durch den mitgeführten Anhänger auch ein Schaden am Heck. Die Versicherung vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Beschädigung des Hecks um einen nicht versicherten Betriebsschaden handelte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dies anders. Eigentliche Ursache für die vom Anhänger verursachte Beschädigung war das Abkommen von der Fahrbahn und der nachfolgende Aufprall. Daher hatte die Versicherung den Schaden auch insoweit zu ersetzen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.09.2006
4 U 233/05
NZV 2007, 303

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