Wassersporthaftpflichtversicherung

Wer Wassersport betreibt, ist zumeist für durch diesen Sport verursachte Schäden in seiner Privathaftpflicht-Versicherung abgesichert. Unfälle mit gemieteten Paddelbooten, Kanus, Kajaks, Ruderbooten oder Surfbrettern sind eingeschlossen. Es gibt allerdings keine eindeutigen Regelungen für eigene Boote. In manchen Fällen und bei manchen Versicherungstarifen besteht kein Einschluss, so dass hier ggf. der Abschluss einer "Freizeit-Haftpflichtversicherung" sinnvoll ist.

Allgemein kann man grob sagen, dass eigene Windsurfbretter, eigene Kite-Surfgeräte und eigene Segelboote bis zu einer bestimmten Segelfläche als Zusatzschutz in der Privathaftpflichtversicherung oder in einem hochwertigen Tarif abgesichert werden können. Sie benötigen in diesen Fällen bei diesen Wassersportarten dann keine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung.

Es gibt kaum eine andere Haftpflichtversicherung mit derart vielen Synonymen für im Prinzip dem gleichen Haftungsschutz. So wird die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung teilweise auch als Bootshalterversicherung oder als Sportbootversicherung bezeichnet. Im Grundsatz geht es nur um die Frage, ob die Art des von Ihnen ausgeübten Wassersports bereits in der bestehenden Privathaftpflicht eingeschlossen ist oder als Zusatzschutz vereinbart werden kann. Ein so genannter Sportbootfahrer, der häufiger ohne separate Haftpflichtversicherung auf dem Wasser ist, ist latent einem hohem Haftungsrisiko ausgesetzt.

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