Mittelbarer Hagelschaden nicht versichert

Eine bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung ist bei einem Hagelschaden nur dann eintrittspflichtig, wenn der Gebäudeschaden hierdurch unmittelbar verursacht wurde.

Entstand der Schaden erst dadurch, dass der Hagel ein Abflussrohr des Hauses verstopft hat und deswegen Wasser in das Haus eintrat, liegt keine unmittelbare Schadensverursachung mehr vor.

Urteil des LG Bielefeld vom 31.03.2004 - 21 S 8/04, NJW 44/2004, Seite X

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